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  • „Ich war mit einem Freund auf der Straße in Damaskus. Wir hatten ein bisschen gequatscht und plötzlich kam der Bomber und es fielen Bomben auf die Stadt. Eine Bombe fiel auf uns … ja, der Freund ist gestorben und ich bin immer noch am Leben.“

    Mohammads Erinnerung an einen Bombenangriff auf Damaskus im Jahr 2013

Mohammad A.

Mohammad A.

Biografie

Mohammad A. wurde 1991 in der syrischen Hauptstadt Damaskus geboren. Zusammen mit seinen Geschwistern verbrachte er eine glückliche Kindheit und Jugend. Er besuchte die Schule bis zur 9. Klasse und arbeitete anschließend als Tischler.

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1991 - 2006
Straßenleben in Damaskus vier Jahre vor Beginn des Bürgerkriegs

Straßenleben in Damaskus vier Jahre vor Beginn des Bürgerkriegs

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2007

Nach Erreichen der Volljährigkeit musste Mohammad A. im Jahr 2010 seinen 21-monatigen Wehrdienst antreten. Nach Beginn des syrischen Bürgerkriegs sollte sein Wehrdienst ab 2012 um weitere fünf Jahre verlängert werden. Aus Angst vor Bestrafung unterzeichnete Mohammad A. zunächst die Verlängerung, desertierte aber einen Monat später und versteckte sich vorübergehend in Ost-Ghouta nahe Damaskus. Bei Verhaftung hätten ihm Folter, hohe Haftstrafen oder sogar die Exekution gedroht.

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2010 - 2012

Bei einem Angriff auf sein Wohnviertel verlor Mohammad A. im Frühjahr 2013 einen Unterarm, beide Beine und das Sehvermögen auf einem Auge. In einem provisorischen Krankenhaus konnte er nur notdürftig behandelt werden. Fortan war Mohammad A. auf einen Rollstuhl angewiesen.

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2013

Im Februar 2015 wagte Mohammad A. die lebensgefährliche Flucht aus dem von Regierungstruppen belagerten Ghouta und aus dem Bürgerkriegsland Syrien. Er floh zunächst in die Türkei und von dort aus weiter in Richtung Europa. Nach sechs Monaten erreichte er im August 2015 schließlich Deutschland.

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2015
Mohammad A. nach gescheiterter Überfahrt.

Mohammad A. nach gescheiterter Überfahrt. Erst beim zweiten Versuch gelang ihm die Flucht per Schlauchboot nach Griechenland.

MOHAMMAD A.

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2015

Seit 2015 lebt Mohammad A. in Berlin und erhält dort medizinische Hilfe. Er wünscht sich ein friedliches, demokratisches Syrien und hofft, eines Tages wieder in seine Heimat zu seiner Familie zurückkehren zu können.

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2015 - 2021
Mohammad A. während seines Interviews

Mohammad A. während seines Interviews für das Projekt NUR FORT VON HIER des Menschenrechtszentrums Cottbus

MENSCHENRECHTSZENTRUM COTTBUS E.V.

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2020
Icon - Maschendrahtzaun
Mohammad A.

Leben in Syrien

Mohammad A. erinnerte sich 2020 im Interview an seine Kindheit in Damaskus, wo er mit seinen Geschwistern aufwuchs. Als kleiner Junge bekam er von den autoritären politischen Verhältnissen in seiner Heimat nicht viel mit.

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Video // Clip 1: Erinnerungen an Kindheit und Jugend
Blick auf Damaskus vor dem Bürgerkrieg

Blick auf Damaskus vor dem Bürgerkrieg

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2007
Syrien vor dem Bürgerkrieg

Seit 1970 wird Syrien auf allen Ebenen von Mitgliedern der Großfamilie Assad diktatorisch regiert – zunächst von Hafiz al-Assad, seit 2000 dann von seinem Sohn Baschar al-Assad. Offiziell gibt es im Land zwar ein Mehrparteiensystem und es finden regelmäßig Wahlen statt, faktisch dominiert aber die Baath-Partei, welche vollständig auf die Machtsicherung des Präsidenten ausgerichtet ist. Die ursprüngliche Ideologie der Baath-Partei – die Schaffung eines säkularen, sozialistisch orientierten Staates, der alle arabischsprachigen Länder umfassen soll – hat inzwischen stark an Bedeutung verloren gegenüber dem Ziel der reinen Herrschaftssicherung in Syrien. Machtpositionen in Partei und Regierung besetzen Angehörige der Alawiten, einer kleineren Religionsgemeinschaft innerhalb des Islams, welcher auch die Familie Assad angehört.

Nachdem Hafiz al-Assad im Jahr 1970 durch einen Putsch an die Macht gekommen war, baute er in den folgenden Jahrzehnten einen gigantischen Sicherheits- und Überwachungsapparat auf. Oppositionelle Bestrebungen und Aufstände wurden brutal niedergeschlagen. Warenknappheit, Korruption und die Bespitzelung durch zahlreiche Geheimdienste prägten den Alltag der Menschen. Wer sich in der Öffentlichkeit kritisch äußerte oder weigerte, dem Personenkult um Assad zu folgen, riskierte Haftstrafen, Folter oder sogar den Tod in einem der zahlreichen Gefängnisse. Gerichtsverfahren waren dabei eher selten; meist entschied die Geheimpolizei ohne jegliche Verhandlung.

Als Hafiz Al-Assad im Jahr 2000 starb und sein Sohn Baschar das Präsidentenamt übernahm, hofften viele Syrer auf eine Liberalisierung und Modernisierung durch den damals 34-Jährigen, der zuvor in Großbritannien Medizin studiert hatte. In den ersten Monaten der neuen Präsidentschaft schienen diese Hoffnungen berechtigt: Baschar al-Assad erlaubte die Nutzung des Internets und entließ Hunderte politische Gefangene, während Intellektuelle über demokratische und soziale Reformen diskutieren durften. Im September 2001 beendete Assad jedoch diesen sogenannten Damaszener Frühling und begann wieder mit der Unterdrückung jeglicher Opposition. Überwachung, Folter und das Verschwindenlassen politischer Gegner gehörten seither wieder zu den Mitteln der syrischen Geheimdienste.

Wie in vielen Diktaturen traf die volle Härte des Unterdrückungsapparates in erster Linie diejenigen, die Unzufriedenheit erkennen ließen, ihre kritische Meinungen äußerten oder gegen die Herrschaft aufbegehrten. Die alawitische Herrscherfamilie al-Assad hielt sich die sunnitische Mehrheit im Land gefügig, indem sie an Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe Ämter und Privilegien auf allen Ebenen verteilte. Eine ebenso wichtige Rolle für ihre Machtsicherung spielte die große christliche Minderheit des Landes, die im zivilen Leben zahlreiche Sonder- und Schutzrechte genießt, wie Kirchen, eigene Schulen und Gerichte. Gleichzeitig orientierten sich in großen Städten wie Damaskus und Aleppo immer mehr Menschen an europäischen Standards von Wohlstand und freiem Meinungsaustausch. Eine Mischung aus Angst, Unzufriedenheit, Wut und Sehnsucht nach Reformen prägte bis zum Ausbruch des Bürgerkriegs im Jahr 2011 den Alltag vieler Menschen in Syrien.

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Mohammad A. nach gescheiterter Überfahrt.

Mohammad A. am Computer

MOHAMMAD A.

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Alltag
Mohammad A.

Fluchtentscheidung

Während Mohammad A. seinen 21-monatigen Militärdienst ableistete, begannen im Jahr 2011 friedliche Proteste gegen das syrische Assad-Regime. Zunächst gingen Schüler und Studenten auf die Straße, dann Zehntausende Menschen aus ganz Syrien. Präsident Assad ließ die Proteste niederschlagen und viele Demonstranten foltern oder töten – der Beginn des syrischen Bürgerkriegs.

Ende 2012 sollte Mohammad A. seinen Wehrdienst verlängern, um mit Assads Armee gegen die Demonstranten vorzugehen. Unter Druck stimmte er der Verlängerung zu, obwohl er nicht gegen seine Landsleute kämpfen wollte. Rund einen Monat später desertierte er und tauchte zunächst in Sayyidah Zaynab nahe Damaskus unter. Eine direkte Rückkehr zu seinen Eltern wäre für ihn zu gefährlich gewesen, da ihn zu diesem Zeitpunkt bereits Polizei und Militär als Fahnenflüchtigen suchten. Nach einigen Wochen wagte er es jedoch, bei Angehörigen in Ost-Ghouta Zuflucht zu suchen.

Ost-Ghouta, eine Hochburg radikalislamistischer Rebellen, wurde bereits seit 2011 von Assads Truppen belagert. Die Angriffe der syrischen Armee richteten sich nicht nur gegen die Rebellen, sondern immer auch gegen die Zivilbevölkerung. Im März 2013 verlor Mohammad A. durch Artilleriebeschuss der Regierungstruppen fast das Leben.

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Video // Clip 2: Kriegsverletzung und Fluchtentscheidung
Mohammad A. nach gescheiterter Überfahrt.

Mohammad A. nach dem Anschlag

MOHAMMAD A.

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Auf Rollstuhl angewiesen

Im Verlauf des Bürgerkriegs blieb Ost-Ghouta von Regierungstruppen eingeschlossen. Die Situation für die Zivilbevölkerung wurde immer unerträglicher. Sowohl Assads Militär als auch die Rebellen bombardierten wechselseitig zivile Infrastruktur wie Krankenhäuser und Schulen und verstießen damit gegen das Völkerrecht. Mohammads Verletzung konnte deswegen nur in einem improvisierten Kellerkrankenhaus notdürftig versorgt werden. Bereits nach wenigen Tagen musste er sein Bett für andere Verletzte räumen. Wenige Monate später wurde Mohammad A. Zeuge eines Giftgas-Angriffs auf Ost-Ghouta, dem Hunderte Zivilisten zum Opfer fielen.

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Auf der Suche nach Hilfe

„Nach UN-Angaben sind seit Beginn des Bürgerkrieges in Syrien etwa eine halbe Million Menschen getötet worden und derzeit etwa zwölf Millionen Syrer von Flucht und Vertreibung betroffen: 5,7 Millionen haben das Land verlassen und über sechs Millionen sind Binnenflüchtlinge.“

AUSZUG AUS DEM LÄNDERBERICHT „SYRIEN. ENTWICKLUNGEN IM SCHATTEN VON CORONA“, VON AUGUST 2020, HRSG. VON GREGOR JAECKE / KONRAD-ADENAUER-STIFTUNG

GREGOR JAECKE / KONRAD-ADENAUER-STIFTUNG

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Fatale Kriegsbilanz
Überall im Land sieht man Spuren des syrischen Bürgerkrieges

Überall im Land sichtbare Spuren des syrischen Bürgerkriegs

FRIEDEMANN KOHLER / DPA

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Zerstörte Häuser
Bürgerkrieg in Syrien

Ausgehend von Tunesien kam es ab Ende 2010 in zahlreichen arabischen Staaten zu Massenprotesten gegen die jeweiligen autokratischen Machthaber. Die Forderungen der Demonstranten konzentrierten sich zumeist auf mehr Freiheitsrechte und bessere Lebensbedingungen für die Bevölkerung. Auch auf Syriens Straßen protestierten in den folgenden Monaten Tausende Menschen, darunter viele Jugendliche und Studenten. Sie forderten demokratische Reformen, Pressefreiheit, freie Wahlen sowie ein Ende der brutalen Unterdrückung durch die staatlichen Geheimdienste. Als die syrische Regierung gewaltsam gegen die Proteste vorgehen ließ und immer öfter sogar Schüsse auf friedliche Demonstranten fielen, forderten die Aufständischen schließlich auch direkt den Rücktritt von Präsident Baschar al-Assad.

Zur Niederschlagung der Aufstände mobilisierte die Staatsführung unter anderem auch die Armee. Um nicht auf friedliche Zivilisten schießen zu müssen, desertierten allerdings Zehntausende Soldaten oder entzogen sich ihrer Einberufung durch Flucht oder Untertauchen, denn Fahnenflüchtigen drohen in Syrien langjährige Haft, Folter und sogar die Todesstrafe.

Einige der Deserteure schlossen sich mit Teilen der Aufständischen zur sogenannten Freien Syrischen Armee (FSA) zusammen und traten den Regierungstruppen fortan militärisch gegenüber. Daneben entstanden auch islamistische Milizen, die vor allem von internationalen Terrorgruppen unterstützt werden. Daneben kämpften im Norden des Landes auch Kurden gegen Assads Truppen, unter anderem für das Ziel eines eigenständigen Kurdenstaates. Im Schatten des syrischen Bürgerkriegs gründete sich schließlich der sogenannte Islamische Staat (IS), eine radikal-dschihadistische Terrororganisation, die weite Teile Syriens und des Iraks mit Mord und Angst überzog.

Die Verbrechen des Assad-Regimes gegen die eigene Bevölkerung nahmen im Verlauf des Bürgerkriegs ein neues Ausmaß an. Die Regierungstruppen warfen gezielt Streubomben in Wohnvierteln ab und zielten dabei auch auf Krankenhäuser und Schulen. Ferner werden sie beschuldigt, mehrere Male Giftgas eingesetzt zu haben. Sie riegelten ganze Stadtteile, Städte oder Regionen wie Aleppo, Ost-Ghouta und Idlib ab und blockierten internationale Hilfslieferungen für deren Bewohner. Auch andere Konfliktparteien, vor allem die islamistischen Gruppierungen, begingen Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung. Insgesamt kostete der Krieg bisher nach Schätzungen der Vereinten Nationen etwa eine halbe Million Menschen das Leben. Rund 12 Millionen Menschen sind vor Krieg und Gewalt in Syrien auf der Flucht, davon etwa 6,6 Millionen im Ausland – vorwiegend in den benachbarten Staaten Türkei, Libanon, Jordanien und Saudi-Arabien. Etwa eine Million syrischer Geflüchteter lebt heute in Europa, davon mehr als 800.000 in Deutschland.

Im Verlauf des Krieges griffen immer wieder auch regionale Mächte wie der Iran oder die Türkei in den Krieg ein, um eigene geostrategische Interessen zu verfolgen. Auch Russland, China und die USA, verschiedene europäische Staaten sowie die NATO sind oder waren direkt bzw. indirekt in den Konflikt involviert. Mit der Unterstützung Russlands gelang es Assad seit 2015 Stück für Stück fast alle Landesteile zurückzuerobern. Trotzdem gilt der Bürgerkrieg gegenwärtig nicht als beendet. Kämpfe zwischen Regierungstruppen, islamistischen Milizen und Oppositionsgruppen flammen immer wieder auf. Eine diplomatische Lösung scheint heute aber ferner denn je. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kommt aufgrund des russischen und chinesischen Vetos zu keiner gemeinsamen Verurteilung der begangenen Kriegsverbrechen. Millionen Menschen in Syrien bleiben auf humanitäre Hilfe angewiesen. Seit 2020 verschärft die Corona-Pandemie zusätzlich die angespannte Lage der Zivilbevölkerung.

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Mohammad A.

Flucht

Im März 2015 entschloss sich Mohammad A., das Bürgerkriegsland Syrien zu verlassen. Dazu musste er zunächst aus der umkämpften, von Regierungstruppen belagerten Region Ost-Ghouta bei Damaskus entkommen. Durch einen der zahlreichen Versorgungstunnel, die Ost-Ghouta mit der Außenwelt verbanden, sollte er ausgeschleust werden. Weil er seit zwei Jahren an den Rollstuhl gefesselt war, brauchte er dabei Hilfe.

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Video // Clip 3: Flucht durch den Tunnel

Mit gefälschten Ausweispapieren gelang Mohammad A. die Flucht durch Syrien bis in die Türkei. Dort hatten bis zu diesem Zeitpunkt bereits etwa zwei Millionen Syrer Zuflucht vor dem Bürgerkrieg gesucht.

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Erstes Etappenziel: Türkei
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Video // Clip 4: In der Türkei
Flüchtlingslager im türkischen Kilis

Flüchtlingslager im türkischen Kilis, wo sich Mohammad A. nach seiner Ankunft in der Türkei vorübergehend aufhielt. Das Foto entstand drei Jahre zuvor im Jahr 2012.

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Flüchtlingslager in Kilis/Türkei

Da Mohammad A. auf den Rollstuhl angewiesen war, erwies sich der ohnehin lebensgefährliche Fluchtweg über das Mittelmeer für ihn als extrem bedrohlich und mühsam.

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Schwierige Weiterreise
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Video // Clip 5: Über das Mittelmeer
Fluchtwege nach Europa

Viele Europäer sind davon überzeugt, dass sich die weltweiten Fluchtströme der Gegenwart vor allem in Richtung des europäischen Kontinents bewegen. In Wirklichkeit haben vergleichsweise wenige Flüchtende die Absicht – ganz zu schweigen von den notwendigen Mitteln – sich auf den Weg nach Europa zu machen. Die weitaus meisten flüchten in eine sicherere Region in ihrem Land oder suchen Schutz in einem der Nachbarländer. Gemessen an seiner eigenen Einwohnerzahl hat das kleine Land Libanon aktuell die weltweit meisten Flüchtlinge aufgenommen. Zutreffend ist aber, dass Europa – vor allem das Territorium der Europäischen Union (EU) – im internationalen Fluchtgeschehen aufgrund des Wohlstands, der politischen Stabilität und der demokratischen Freiheiten ein zentraler Zielort ist. Auf legalem Weg ist die Einreise in die EU für die meisten Flüchtenden nicht möglich, da sie nur selten ein Visum direkt in ihrem Herkunftsland erhalten. Die zuständige deutsche Botschaft in Syrien beispielsweise blieb seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs geschlossen.

Als Flüchtender ohne Visum in die EU zu gelangen, ist ausgesprochen schwierig. Die Landgrenzen im Osten und im Südosten wurden in den letzten Jahrzehnten unter großem Aufwand gesichert und werden streng überwacht. Flüchtende entscheiden sich deswegen immer häufiger für eine riskante Fahrt über das Mittelmeer: entweder entlang der Zentralen Mittelmeerroute über Libyen bzw. Tunesien nach Italien oder entlang der Östlichen Mittelmeerroute über die Ägäis von der Türkei nach Griechenland.

Diese Routen sind gefährlich, aber von den europäischen Grenzschutzbehörden auf See nur schwer zu kontrollieren. Schlepper nutzen diese Tatsache und locken die Flüchtenden mit dem Versprechen einer schnellen Überfahrt. Meist verkaufen sie ihnen Plätze in seeuntauglichen Booten, die noch dazu völlig überladen werden. Für eine Überfahrt zahlt ein Flüchtender laut einer Studie im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge durchschnittlich 7.000 Euro, wofür viele Menschen all ihr Hab und Gut veräußern. Wer nicht genug Geld aufbringen kann, muss vor der Überfahrt monatelang in einem Drittland warten und unter schlechten, gefährlichen sowie häufig inhumanen Bedingungen leben und arbeiten.

Die Schlepper setzen die Flüchtlingsboote in der Regel vor der Küste italienischer, spanischer oder griechischer Inseln aus, teilweise aber auch auf hoher See – nicht selten völlig manövrierunfähig, ohne Motor und ohne Verpflegung für die Insassen. Regelmäßig kommt es deshalb im Mittelmeer zu schweren Bootsunglücken, bei denen Hunderte Flüchtende ertrinken. Die Vereinten Nationen (UN) bezeichnen den Weg über das Mittelmeer daher als „tödlichste Seeroute der Welt“. Laut der UN-Organisation für Migration (IOM) starben im Mittelmeer allein zwischen 2014 und 2020 mehr als 20.000 Menschen auf dem Weg nach Europa.

Zahlreiche nicht-staatliche, spendenfinanzierte Hilfsorganisationen fahren Missionen im Mittelmeer und retten in Seenot geratene Menschen aus überfüllten oder sinkenden Booten. Sie kritisieren dabei auch die europäische Migrationspolitik und sehen einen direkten Zusammenhang zwischen dem Ertrinken Tausender Geflüchteter im Mittelmeer und der Abschottungspolitik der Europäischen Union. Ihre humanitären Hilfsmissionen werden durch die Behörden der europäischen Mittelmeeranrainerstaaten unter Inkaufnahme von Menschenrechtsverletzungen immer wieder behindert: so dürfen etwa Rettungsschiffe nicht in europäische Häfen einlaufen oder werden dort direkt konfisziert und festgesetzt, während die Geflüchteten die Schiffe nicht verlassen dürfen.

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Jahr 2015 kamen in Griechenland fast täglich Schlauchboote mit Flüchtenden an

Im Jahr 2015 kamen in Griechenland fast täglich Schlauchboote mit Flüchtenden an – Kinder, Frauen und Männer, alte und junge Leute, viele von ihnen verletzt, krank oder durch Krieg und Flucht traumatisiert. Mohammad A. gelangte auf einem Boot gleichen Typs nach Griechenland.

ANJO KAN

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Überfülltes Flüchtlingsboot
Europäische Migrationspolitik

Die Migrationspolitik der Europäischen Union (EU) ist in den letzten Jahrzehnten durch Abschottung und Uneinigkeit gekennzeichnet. So konnten sich die EU-Mitgliedsstaaten weder auf legale Möglichkeiten zur Einreise Asylsuchender noch auf eine gemeinsame zivile Seenotrettungsmission im Mittelmeer einigen. Unter der Koordination der EU-Grenzschutzagentur Frontex wurden in den letzten Jahren zwar Zehntausende in Seenot geratene Flüchtende gerettet, allerdings ist die Behörde eigentlich in erster Linie für die Sicherung der südlichen Außengrenzen zuständig. So kommt es etwa in der Ägäis immer wieder vor, dass die europäischen Grenzschützer die Motoren von Flüchtlingsbooten zerstören und diese anschließend wieder in türkische Küstengewässer zurückschleppen. Diese sogenannten Push-Backs sehen viele Juristen und auch der Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen als illegal an, weil den Flüchtenden dadurch ihr Recht auf Beantragung von Asyl verweigert wird und sie in Seenot keine Hilfe erhalten.

Uneinigkeit besteht ebenfalls über die Verteilung von Geflüchteten auf die EU-Mitgliedstaaten. Momentan gilt in der EU grundsätzlich, dass jeder Schutzsuchende einen Asylantrag nur in dem Land stellen kann, in dem er zuerst europäischen Boden betritt. In den meisten Fällen sind das neben mitteleuropäischen Staaten wie Ungarn die südeuropäischen Mittelmeeranrainer Griechenland, Italien, Malta und Spanien. Geflüchtete, die von dort beispielsweise nach Deutschland weiterreisen, können also in ihr Ankunftsland abgeschoben werden.

Durch dieses sogenannte Dublin-III-System schulterten die südlichen Grenzstaaten der EU lange die Hauptverantwortung für die Aufnahme von Geflüchteten in Europa. Die Staaten ohne EU-Außengrenze konnten deswegen die Zuständigkeit für ein Asylverfahren meistens an die ursprünglichen Einreisestaaten abgeben und Geflüchtete wieder dorthin abschieben. Als die Geflüchtetenzahlen nach Beginn des syrischen Bürgerkriegs besonders stark anstiegen, wurde immer deutlicher, dass das Dublin-III-System nicht funktioniert und ungerecht ist. Deutschland begann damit, die Asylanträge Geflüchteter aus Syrien unabhängig von ihre Einreiseroute selbst zu bearbeiten. Gleichzeitig drängte die Bundesregierung angesichts Hunderttausender nach Deutschland strebender Flüchtender auf einen europäischen Verteilungsmechanismus für Schutzsuchende. Andere EU-Staaten – vorwiegend aus Ostmitteleuropa – blockieren diese Reformierung des Dublin-Systems, um keine Geflüchteten aufnehmen zu müssen.

Einigen konnten sich die EU-Staaten jedoch auf das Ziel, die Fluchtrouten über das Mittelmeer zu schließen, um die Fluchtbewegungen aus Afrika und Vorderasien möglichst schon vor Europas Außengrenzen zum Erliegen zu bringen. Im Fall der Östlichen Mittelmeerroute gelang dies weitgehend durch ein 2016 verhandeltes Rückführungs- und Unterstützungsabkommen mit der Türkei. Dadurch soll einerseits das Massensterben im Mittelmeer beendet werden, andererseits dient das Abkommen der beschriebenen Abschottung Europas.

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Mohammad A.

Folgen

Nach seiner Ankunft in Deutschland registrierte sich Mohammad A. in Berlin beim zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales. Wegen seiner fehlenden Deutschkenntnisse und der Überlastung der Behörde war die Bürokratie für ihn eine Herausforderung, die er mit Unterstützung eines hilfsbereiten Mitarbeiters aber meisterte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge genehmigte ihm schließlich seinen Aufenthalt in Deutschland.

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Video // Clip 6: Ankunft in Berlin
Statistik – 2017-2020 Asylantragsteller
Statistik – 2019-2020 Asylantragsteller

Seit 2014 stammten die meisten Asylantragsteller in Deutschland in jedem Jahr aus dem Bürgerkriegsland Syrien. Nachdem in den beiden Jahren 2015 und 2016 zusammen insgesamt 425.000 Syrer Erstanträge in Deutschland gestellt hatten, gingen die Zahlen bis 2020 kontinuierlich zurück.

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Herkunftsländer 2015 und 2020
Rechtliche Situation Geflüchteter in Deutschland

Wer als Geflüchteter Schutz in Deutschland sucht, darf im Land bleiben, wenn er in einem Asylverfahren gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Schutzbedürftigkeit glaubhaft machen kann. Rechtlich gibt es dazu je nach persönlicher Situation und der Lage im Herkunftsland vier verschiedene Schutzformen: Die Anerkennung als Asylberechtigter, die Gewährung von Flüchtlingsschutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die Gewährung von subsidiärem Schutz und ein Abschiebeverbot.

Die engsten Anforderungen stellt die Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes. Hiernach erhält Asyl, wer im Heimatland aufgrund der Rasse (im Sinne der GFK), Nationalität, politischen Überzeugung, Religion oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe politisch verfolgt oder von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bedroht ist. Geflüchtete können allerdings nur einmal innerhalb der Europäischen Union einen Asylantrag stellen – in der Regel im Ankunftsland.

Der Flüchtlingsschutz gemäß der GFK ist dagegen weiter gefasst und greift auch bei der Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure, im Fall des syrischen Bürgerkriegs also auch bei der Verfolgung durch islamistische Milizen oder die Terrororganisation „Islamischer Staat“.

Wer weder Asyl noch Flüchtlingsschutz erhält, kann einen Anspruch auf sogenannten subsidiären Schutz nach § 4 des Asylgesetzes geltend machen, wenn ihm nach Abschiebung in sein Herkunftsland „ernsthafter Schaden“ für Leib und Leben drohen würde, etwa durch Krieg, Folter oder die Vollstreckung der Todesstrafe.

Greifen die drei genannten Schutzformen nicht, kann unter bestimmten Umständen ein Abschiebeverbot erteilt werden, wenn die Abschiebung eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen würde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn etwa eine lebensbedrohliche Erkrankung der Person in ihrem Herkunftsland nicht behandelt werden kann.

Die Schutzformen unterscheiden sich dabei erheblich hinsichtlich ihrer Konsequenzen für den Schutzsuchenden – zum Beispiel in der Dauer, für die der Schutz gewährt wird, im Arbeitsmarktzugang und in der Möglichkeit des Familiennachzugs. Die Aufenthaltserlaubnis ist beim subsidiären Schutz zeitlich begrenzt. Darüber hinaus haben die Schutzsuchenden zwar unbeschränkten Arbeitsmarktzugang und die Erwerbstätigkeit ist gestattet, die Selbständigkeit ist jedoch ausgeschlossen. Dadurch haben Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge gewisse Vorteile gegenüber Menschen, die lediglich subsidiären Schutz erhalten oder aufgrund eines Abschiebeverbots in Deutschland bleiben.

Im Rahmen des Asylverfahrens prüft das BAMF die Schutzberechtigung jedes Antragstellers individuell. Bestimmte Länder gelten jedoch als „sichere Herkunftsstaaten“. Wer aus einem dieser Länder nach Deutschland flieht, muss höhere Hürden beim Nachweis seiner Schutzbedürftigkeit bewältigen und kann leichter abgeschoben werden. Sichere Herkunftsstaaten sind derzeit alle EU-Länder, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.

Menschenrechts- und Geflüchtetenorganisationen kritisieren die Erweiterung der Liste „sicherer Herkunftsländer“ und zahlreiche weitere Verschärfungen des Asylrechts der letzten Jahre. Scharfe Kritik üben sie auch am Asylverfahren selbst, welches die Antragstellenden immer wieder strukturell benachteilige – durch lange Wartezeiten, mangelhafte Beratung, fehlenden anwaltlichen Beistand und zu wenige Sprachmittler. Schließlich steht auch die soziale Situation Geflüchteter im laufenden Asylverfahren in der Kritik: Vor einem positiven Entscheid haben Schutzsuchende keinen Zugang zum Arbeitsmarkt und keinen Anspruch auf den Besuch von Sprach- oder Integrationskursen. Sie erhalten deutlich niedrigere Sozialleistungen als etwa Empfänger von Arbeitslosengeld II. Teilweise werden Lebensmittelgutscheine statt Geld ausgegeben. Je nach Bundesland sind die Asylbewerber in zentralen oder dezentralen Unterkünften untergebracht. Ihren Wohnort dürfen sie nicht frei wählen. In Kombination mit im Alltag immer wieder erlebtem Rassismus und Diskriminierung führen diese rechtlichen Rahmenbedingungen dazu, dass sich viele Geflüchtete in Deutschland als „Menschen zweiter Klasse“ fühlen.

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2018 erfuhr Mohammad A. auf Facebook, dass einer seiner Brüder und sein Onkel kurz zuvor in Ost-Ghouta im Bürgerkrieg ihr Leben verloren hatten. Beide waren für einen kleinen Spaziergang vor die Tür gegangen, als ein Bombentreffer sie tötete. Mohammad A. traf die Nachricht aus dem Internet als Schock. Es hätte ihm viel bedeutet, von seinem geliebten Bruder Abschied nehmen zu können, aber eine Rückkehr ins syrische Kriegsgebiet war für ihn nach seiner Desertion und Flucht undenkbar.

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Trauer aus der Ferne
Mohammad A. und sein Bruder vor ihrer Trennung durch Flucht und Krieg

Mohammad A. und sein Bruder vor ihrer Trennung durch Krieg und Flucht.

Mohammad A.

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Erinnerungen an den Bruder
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Video // Clip 7: Gedanken über Deutschland und Syrien
Mohammads Wünsche für seine Zukunft, seine Familie und sein Land

Mohammads Wünsche für seine Zukunft, seine Familie und sein Land

Mohammad A.

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2021
Icon – Maschendrahtzaun

Mohammad A.

Quellen

Das Interview mit Mohammad A. wurde im Herbst 2020 durch Mitarbeiter des Menschenrechtszentrums Cottbus in Berlin geführt und aufgezeichnet. Um seine Familie und sich zu schützen, bat er um eine Anonymisierung seiner Identität. Daher wurde sein Name geändert und sein Bild- und Videomaterial gepixelt oder durch Symbolbilder ersetzt.

Wir danken herzlich Mohammad A., Anjo Kan, der Bundeszentrale für Politische Bildung, der Nachrichtenagentur dpa sowie allen weiteren Rechteinhabern für die Erlaubnis zur Nutzung der Fotos, Interviewclips und Dokumente für das Projekt NUR FORT VON HIER.